Verpackungen – Rücknahme und Lizenzierung
Bodyfit Handels KG kommt ihrer Produktverantwortung als Inverkehrbringer nach: Alle Verpackungen, in denen wir Waren versenden, sind in den jeweiligen Zielländern bei einem zugelassenen Sammel- und Verwertungssystem lizenziert. Damit ist sichergestellt, dass Verkaufsverpackungen einer fachgerechten Sammlung und Verwertung zugeführt werden.
Registrierungen und Systembeteiligung
Österreich:
Die Entpflichtung unserer Verpackungen erfolgt durch Beteiligung an einem flächendeckenden Sammel- und Verwertungssystem gemäß der österreichischen Verpackungsverordnung 2014 und dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002).
Vertragspartner (Sammel- und Verwertungssystem): ERA GmbH – www.era-gmbh.at
Hinweis: In Österreich besteht kein zentrales Verpackungsregister wie in Deutschland; die Produktverantwortung wird durch die Systembeteiligung erfüllt.
Deutschland (nur für Lieferungen nach Deutschland):
Für den deutschen Markt sind wir im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert und an einem dualen System beteiligt (Verpackungsgesetz – VerpackG).
Registrierungsnummer (LUCID): DE2835598696601
Duales System: EKO-PUNKT (Lizenzierung über Easylize)
Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten für Endkunden
Kunststoff-, Verbund- und Metallverpackungen: Gelbe Tonne, Gelber Sack oder vergleichbare Sammelsysteme.
Karton und Papier: Altpapiersammlung bzw. Altpapier-Container.
Glasverpackungen: Altglas-Container (nach Farben getrennt).
Holzverpackungen und großvolumige Verpackungen: Kommunale Altstoffsammelzentren oder Sperrmüll-Annahmestellen.
Nachhaltigkeit der Verpackung
Bodyfit achtet in der Logistik auf möglichst schonende und materialreduzierte Versandverpackungen. Verwendet werden, wo immer möglich:
Kartonagen aus recyceltem Material und mit FSC-Zertifizierung
Füllmaterial aus recyceltem Papier oder biologisch abbaubaren Alternativen
Wiederverwendbare Transportverpackungen bei großvolumigen Geräten, die nach Anlieferung zur Wiederverwendung zurückgeführt werden können.
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Ausblick
Mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) gelten künftig EU-weit einheitliche Anforderungen. Die Verordnung ist seit Februar 2025 in Kraft; die Pflichten greifen gestaffelt – ab dem 12. August 2026 der allgemeine Rahmen, in weiteren Stufen unter anderem die EU-einheitliche Kennzeichnung der Verpackungen (voraussichtlich ab 2028) sowie Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Verpackungsminimierung und Mehrweg (ab 2030). Wir verfolgen die schrittweise Umsetzung laufend und passen unsere Verpackungen, deren Kennzeichnung sowie unsere Systembeteiligungen rechtzeitig an die jeweils geltenden Anforderungen an.
